Ob Renovierung oder Gartenpflege: Die meisten größeren Arbeiten fallen beim Privatmann nur einmal oder nur alle paar Jahre an. Da lohnt der Kauf einer neuen Maschine selten, der Preis ist unverhältnismäßig hoch und eine stehende Maschine rostet und steht sich langsam aber sicher defekt. Die Alternativen lauten: Gebrauchte Baumaschinen/Werkzeuge nutzen oder diese einfach für die Zeit der Nutzung anmieten. Folgende Checkliste soll dir dabei helfen, auf die wichtigsten Punkte zu achten.
Mieten
Die meisten Baumärkte verfügen heutzutage über einen Maschinenverleih. Alternativ siedelt sich gerne ein entsprechendes Unternehmen in der Nähe eines Baumarktes an. Denn wer eine Baumaschine oder ein Werkzeug ausleihen möchte, hat auch meist etwas im Baumarkt zu besorgen.
Versuche, den Mietvertrag einige Tage vor dem Miettag dingfest zu machen. Nichts ist ärgerlicher, als am Samstag morgen loslegen zu wollen und Freitag Abend feststellen zu müssen, dass gerade kein Bodenschleifer mehr verfügbar ist.
Die Leihgebühr
Auf den ersten Blick wundert man sich oft, das hochwertige Maschinen zu verlockend günstigen Preisen vermietet werden. Doch beim Verkaufsgespräch wird schnell deutlich, dass dies oft nur ein Basispreis war, der sich um notwendiges Zubehör und Schutzausrüstung entsprechend erhöht. Lasse dir detailliert vorrechnen, welches Zubehör was kostet und lasse dir erläutern, was wirklich notwendig ist.
Ein großer Posten sind bei manchen Geräten die Verbrauchsmaterialien wie Schleifpapier. Ein sparsamer Umgang mit diesen Materialien senkt die Endsumme deutlich.
Wirf als Letztes einen Blick auf die Stornogebühren und die Regelungen für verspätete Abgabe. Was nützt die Hebebühne zum Streichen der Hauswand am Wochenende, wenn zu der fraglichen Zeit Dauerregen angekündigt ist? Was muss ich zahlen, wenn ich die Rückgabe am Samstag Nachmittag nicht mehr schaffe?
Vertragliches
Trotzdem es überall empfohlen wird, macht es kaum jemand: Das Kleingedruckte lesen. Die Vertragsbedingungen setzen sich aus den AGB des Baumarktes und den Punkten des Mietvertrages zusammen. Sie müssen diese ausgehändigt bekommen bzw. auf eine einfach zugängliche Kenntnisnahme hingewiesen werden, damit diese Bedingungen Vertragsbestandteil werden. Obwohl man lieber so schnell wie möglich an die Arbeit will: Nimm dir die paar Minuten, um zumindest den Mietvertrag durchzulesen.
Einweisung
Eine ausführliche Einweisung ist bei vielen Maschinen unumgänglich und spart am Arbeitsort Zeit, die korrekte Handhabung der Maschine zu ermitteln. Meist kennen die Verleiher auch den einen oder anderen Trick, welcher die Arbeit sehr erleichtert. Doch wenn der nächste Kunde wartet, passiert es leicht, dass diese Einweisung schnell abgehandelt wird. Mein Motto in diesem Fall: Stur nachfragen, bis ich meine, auch wirklich alles Wichtige erfahren zu haben.
Fehler bei der Bedienung, die zu Schäden an der Maschine führen, gehen im Zweifel zulasten des Ausleihers!
Prüfung bei Entgegennahme
Nimm dir die Zeit und untersuche die Maschine gründlich auf erkennbare Mängel und dokumentiere diese mit dem Verkäufer im Mietvertrag. Je gründlicher du vorgehst und je genauer ihr die gefundenen Mängel festhaltet, umso sicherer bist du vor unliebsamen Überraschungen.
Schließe bei der Prüfung auch die Kontrolle auf Vollständigkeit der im Mietvertrag aufgeführten Zubehörteile mit ein.
Es ist ratsam, bei der ersten Inbetriebnahme des Gerätes einen Zeugen zugegen zu haben. Dieser kann im Zweifelsfall bezeugen, dass die Maschine schon bei der Ausleihe defekt war.
Stellst du während der Arbeit einen Defekt fest, melde diesen umgehend dem Vermieter. Eine Verzögerung kann zu deinen Lasten gehen.
... oder gebraucht kaufen
Vieles von dem bisher gesagten gilt auch für den Kauf einer gebrauchten Baumaschine bzw. Werkzeugs.Ist das gewünschte Objekt gefunden, sollte vor Abschluss des Kaufvertrages eine intensive Prüfung stattfinden. Zumeist gilt: "Gekauft wie gesehen", es sei denn, du kaufst bei einem gewerblichen Händler.
Offenkundige Mängel wie einen abgebrochenen Griff kann jeder bei der Prüfung des Wunschobjektes feststellen. Aber schon bei einer Motorsäge oder Tellerschleifer wird es für den Laien schwierig, ein gut gewartetes Gerät von einem Rohrkrepierer zu unterscheiden. Tipp: wenn möglich einen Fachmann aus dem Bekanntenkreis zum Kauf mitnehmen. Im Gegenzug darf dieser das Gerät dann bei Bedarf kostenlos nutzen.