Wichtige Änderungen beim Einbau von Fenstern und Türen: Die Dämmung mit Mineraldämmstoffen wird zur Regelausführung erklärt.
Was ist die ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten"?
Was ist die ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten"?
Die ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten" ist eine deutsche Norm, die Anforderungen und Vorgaben für Tischlerarbeiten im Bauwesen festlegt. Die Abkürzung "ATV" steht für "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen". Diese Normen sind Teil des Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die in Deutschland die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bauaufträgen und die Durchführung von Bauleistungen regelt. Für private Auftraggeber kann diese als Vertragsgrundlage zwischen Handwerker und Auftraggeber genommen werden, muss es aber nicht.
Die ATV DIN 18355 konkretisiert Anforderungen an Tischlerarbeiten, wie z. B. die Herstellung, Lieferung und Montage von Türen, Fenstern, Treppen, Möbeln und anderen Holzkonstruktionen. Sie definiert auch die Qualitätsstandards, die bei der Ausführung der Arbeiten zu erfüllen sind, sowie die Maßtoleranzen, die Materialien und die Arbeitsverfahren.
Zudem regelt die ATV DIN 18355 die Abrechnung und die technischen Anforderungen an die auszuführenden Arbeiten. Sie dient als Grundlage für Verträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich der Tischlerarbeiten und gewährleistet so eine einheitliche und verbindliche Regelung.
Wesentliche Änderungen VOB ATV DIN 18355 aus dem Jahr 2005
Das in der Praxis übliche Einbringen von Montageschäumen und das Dämmen mit anderen Produkten wie Schaumstoff-Füllbändern oder Naturprodukten (Sisal, Kork) ist nach der erneuerten DIN 18355 als Regelausführung nicht mehr zulässig. Denn in der Ergänzung zur
DIN 18355 heißt es in Abschnitt 3.5.3
Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen.
Zudem steht dort: "Die Abdichtung zwischen Außenbauteilen und Baukörper muss dauerhaft und schlagregendicht sein."
DIN 18355 Abschnitt 3.5.4:
Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlußtüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen.
Die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird so als Regelfall definiert. Andere Formen der Dämmung sind nur noch zulässig, wenn dieses im Leistungsverzeichnis (LV) vertraglich festgelegt wurde. Wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen wurden, kann der Auftraggeber verlangen, dass die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen ausgeführt wird.
Die Festlegung auf Mineralfaserdämmstoffen bezieht sich nur auf PVC- und Holzfenster. Die für Metallfenster zuständige ATV DIN 18360 wurde in diesem Punkt nicht geändert.
Ergänzend: Bestimmung DIN 18355 3.5.1
- "Bauteile sind so zu befestigen und aufzulagern, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen und Bewegungen aus den Bauteilen aufgenommen werden. Befestigungselemente müssen korrosionsgeschützt sein."
Sind dir aktuelle Änderungen zu diesen Abschnitten bekannt?
Gibt es Änderungen in Abschnitt 3.5.3 und/oder Abschnitt 3.5.4 bei der ATV DIN 18355ß
Obige Fassung war beim Schreiben dieses Artikels aktuell. Bitte gebe hier einen kurzen Hinweis, falls du Kenntnis von Änderungen hast. Danke!
Altfassung – nachrichtlich zur Kennzeichnung des Unterschiedes
Der Punkt 3.5.3. der DIN 18355 lautete vor 2005:
- "Die auf der Raumseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Dämmstoffen vollständig auszufüllen."
Experten gehen davon aus, dass damals beim Fensterbau fast ausschließlich PUR-Montageschäume für die Fugendämmung eingesetzt wurden.
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