Der Flächennutzungsplan spiegelt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde oder Stadt wieder und ist das Ergebnis politischer und fachlicher Planungen.
Sie sind keine Rechtsvorschriften für die zukünftige Bebauung, geben den Behörden aber eine Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben und sind somit ein Hinweis auf die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.
Mögliche Inhalte des Flächennutzungsplanes
- Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind mitsamt der Darstellung, was gebaut werden darft: Wohnbauflächen (W)
- gemischte Gebiete (M)
- Gewerbeflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
- Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (E-Werk, Kläranlage,
- Sportplatz )
- überörtliche Verkehrsflächen (Autobahn, Bundesstraße, Ausfallstraßen)
- Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Friedhof, Schrebergärten)
- Wasserflächen (z. B. Teiche und Seen, Regenwasserrückhaltebecken, Hochwasserschutzanlagen)
- Acker und Wald
- Flächen zum Ausgleich von Natureingriffen