ImageEin Baubetreuungsobjekt zeichnet sich dadurch aus, dass Sie für die Erstellung des Hauses (Baubetreuungsobjekt) einen Baubetreuer engagieren. Dieser kann eigene Pläne verwenden oder die eines Architekten. Auch die Inanspruchnahme eines eigenen Architekten ist möglich. In der Regel wird mit dem Baubetreuer ein Festpreis vereinbart.

In der Regel liegt bei einem Baubetreuungsobjekt ein eigenes Grundstück vor. Sollte dieses aber Vertragsbestandteil des Baubetreuungsvertrages sein, so muss dieser notariell beurkundet werden.

Der Baubetreuer erbringt keine eigenen handwerklichen Leistungen, sondern erteilt die Aufträge in ihrem Namen an die unterschiedlichen Handwerker. Diese haften für die Leistungen durch die Vertragskonstellation direkt gegenüber dem Bauherren, der Baubetreuer haftet nur für grobe Fehler, zum Beispiel Planungsfehler. Es entsteht durch die Auftragsvergabe des Baubetreuers beim Baubetreuungsobjekt als eine direkte vertragliche Beziehung zwischen ihnen und dem Handwerker.

Baubetreuern ist es in der Regel nicht gestattet, Verträge mit sich selbst oder mit Firmen, an denen er beteiligt ist, abzuschliessen.

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