BauträgerhausMöchten Sie Haus und Grundstück aus einer Hand erwerben, sich nicht Planung, Genehmigungen oder Handwerker kümmern, kommt eventuell das Bauträgerhaus für Sie in Betracht.

Beim Bauträgerhaus erwerben Sie Haus und Grundstück vom einem Bauträger. Die Verträge sind von daher immer notariell zu beurkunden. Es werden im Vertrag u.a. die folgenden Punkte definiert:
  • Lage und Größe des Grundstücks
  • Start der Bauarbeiten
  • Der genaue Übergabetermin
  • Sämtliche Einzelheiten des Bauvorhabens in der Baubeschreibung bzw. Leistungsbeschreibung
  • Eigenleistungen
  • Zusatzarbeiten
  • Festpreis

Zum Leistungsbereich gehören

  • Einholung aller Genehmigungen und stellen aller Anträge
  • Alle Leistungen gemäß der Baubeschreibung
  • Alle Architekten- und Bauingenieursleistungen
  • Beratung in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht

Dieser Bauträgervertrag sollte genauestens gelesen werden. Gehen Sie auf keinen Fall davon aus, dass bestimmte Leistungen so oder so gemeint sind bzw. dies und jenes „natürlich“ enthalten. Oft ist das Gegenteil der Fall. Gehen Sie am besten anhand einer Checkliste jeden Punkt durch und bitten Sie bei Unklarheiten um Aufklärung und schriftliche Fixierung dieser Aufklärung. Sämtliche Arbeiten, die nicht in der Baubeschreibung enthalten aber trotzdem versprochen werden, sollten auf jeden Fall auch schriftlich fixiert werden. Lassen Sie sich zum Beispiel auch den Zutritt auf die Baustelle zusichern – beim Bauträgerhaus sind nämlich nicht Sie der Bauherr, sonder der Bauträger.

Die erste Rate wird in der Regel nach Beginn der Erdarbeiten gezahlt, die letzte nach Behebung der eventuellen Mängel des Objektes. Nicht sie sondern der Bauträger schließt alle Verträge mit den Handwerkern ab und ist auch gegenüber den Behörden Bauherr.

Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
Bauen und Heimwerken

Bauen-und-Heimwerken.de Team

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