Vertragsgestaltung beim HausbauGrundsätzlich sollten Sie bei der Vertragsgestaltung beim Hausbau Wert darauf legen, dass bei allen Verträgen mit Dienstleistern die Vorschriften des BGB oder des VOB (siehe Abschnitt Baurecht) Anwendung finden. Das Studium dieser Gesetzestexte lohnt auf jeden Fall.

 

Empfehlungen zur Vertragsgestaltung beim Hausbau

  • Treffen Sie nur schriftliche Vereinbarungen.
  • Lassen Sie sich alle Vertragstexte genauestens erläutern, insbesondere die Stellen, bei denen es zu Abweichungen vom BGB oder VOB gekommen ist.
  • In den Vorschriften sind einige Punkte enthalten, die der Dienstleister (Handwerker, Bauunternehmer) kostenlos zu erbringen hat: Abfallentsorgung, Schutzvorschriften, Diebstahlschutz, Gerüste bis 2 m Höhe. Prüfen Sie, dass Sie hierfür nicht zusätzlich bezahlen müssen.
  • Der Zahlungsplan sollte so detailliert wie möglich erfolgen.
  • Achten Sie bei allen verwendeten Baumaterialien auf die Einhaltung der entsprechenden Normen.
  • Legen Sie schriftlich einen Abnahmetermin fest. So vermeiden Sie Nachteile durch "Ingebrauchnahme".

Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Bauherren beim Hausbau darüber hinaus, mit dem Bauunternehmer verbraucherfreundliche und eindeutige Verträge auszuhandeln, d. h.

  1. Der Bauherr sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Die Zeit zur Überprüfung des Vertrages durch einen Experten sollte man sich nicht nehmen lassen.
  2. Die wichtigsten Termine sollten im Vertrag genannt werden. Das schafft Planungssicherheit und spart Geld, beispielsweise durch die rechtzeitige Kündigung der Mietwohnung.
  3. Die Termine sollten in einem gesonderten Abschnitt des Vertrages für den Laien verständlich formuliert werden.
  4. Im Vertrag sollte vereinbart sein, dass das zeitnahe Fortschreiten des Terminplans Sache des Planers oder Unternehmers ist.
  5. Bei nicht Einhaltung der Termine kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden, was aber erfahrungsgemäß den Preis erhöht, da die Flexibilität des Unternehmers eingeschränkt wird.

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