Eigenheim-Kredit von der Steuer absetzen – 3 mögliche Wege
Der Eigenheim-Kredit ist in aller Regel der höchste Schuldenbetrag, den ein normaler Mensch in Deutschland in seinem Leben eingeht. Entsprechend hoch fallen die Zinszahlungen aus, die an den jeweiligen Kreditgeber im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zu entrichten sind. Wäre doch schön, wenn sich der Fiskus in Form von Steuererstattungen an diesen Kosten mit beteiligt.
Es ist tatsächlich in mehreren Konstellationen möglich, den Eigenheim-Kredit (zum Teil) von der Steuer abzusetzen. Wir schildern die notwendigen Voraussetzungen.
Inhalt: Eigenheim-Kredit von der Steuer absetzen
1. Fall 1: Die Immobilie wird vermietet
Wer das Haus oder die Wohnung, auf die der Kredit aufgenommen wurde, vermietet, hat keinerlei Probleme, alle Zinsen und Kosten für den Kredit mit seinen Einnahmen zu verrechnen und entsprechend Steuern zu sparen. Diese werden im Rahmen der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.
Damit wird klar, dass nur Steuereinsparungen erfolgen, wenn an anderer Stelle, z.B. bei durch die Mieteinnahmen, Einkommen generiert wurde. Logisch.
1.1. Übrigens
Auch Kredite, welche die Vermietbarkeit der Immobilie aufrecht erhalten, z.B. Darlehen für Dach- oder Heizungsreparaturen, können so von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt natürlich auch für entsprechende KFW-Kredite.
2. Fall 2: Arbeitsräume in der eigenen Immobilie
Wer einen Teil des Eigenheimes für berufliche Zwecke nutzt (anerkannt), kann ebenfalls einen Teil der Kreditkosten von der Steuer absetzen. Der absetzbare Betrag ergibt sich aus dem prozentualen Verhältnis der Bürofläche zur gesamten Wohnfläche des Eigenheimes. Wer zum Beispiel 25 Quadratmeter einer 100-Quadratmeter-Wohnung beruflich nutzt, kann 25 Prozent der Kreditkosten von der Steuer absetzen.
Dies gilt übrigens auch für die Absetzbarkeit der weiteren Kosten des Eigenheimes: Heizung, Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuer, Hausratsversicherung, Wohngebäudeversicherung usw. - alles kann zum enstprechenden Anteil von der Steuer abgesetzt werden.
2.1. Infografik: Kreditzinsen steuerlich absetzen
Quelle: Smava
3. Fall 3: Kreditkosten für eine Zweitwohnung
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung an einem anderen Ort unterhalten muss und für diese Immobilie einen Kredit aufnimmt, kann dessen Kosten voll von der Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn der Kreditbetrag für Umzugskosten, Renovierung oder Maklerkosten genutzt wird. Auch die Kosten für einen Kredit, der für Mietstreitigkeiten einer beruflichen Zweitwohnung aufgenommen wird, wäre steuerlich absetzbar.
Für die Absetzbarkeit gilt als Faustregel: Die Ausgaben müssen "das Einkommen gewährleisten".
3.1. Für alle Fälle gilt
Die Kosten des Kredites müssen eindeutig dem Nutzungszweck zugeordnet werden können. Hierfür hat sich zum Beispiel bei Vermietern ein Extra-Konto nur für das Mietobjekt bewährt. Ansonsten kann es einem widerfahren, dass das Finanzamt die Absetzung der Kreditkosten aufgrund unzureichender Einordnung ablehnt.