Aufzug im Einfamilienhaus – was gilt es alles zu beachten?

Auch heute stellt es durchaus noch eine Ausnahme dar, ein privates Einfamilienhaus mit einem Aufzug auszustatten. Dennoch lässt sich seit einigen Jahren feststellen, dass immer mehr Menschen Wert auf dieses Ausstattungsmerkmal bei ihrem Eigenheim legen.

Was grundsätzlich zu beachten ist, wenn ein Aufzug in einem Einfamilienhaus geplant wird und welche Vorteile von diesem ausgehen, erklärt der folgende Beitrag. ► Vorteile vom Aufzug ► Einbaumöglichkeiten ► Varianten ► Kosten ► Vorschriften ► Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen

Aufzug Einfamilienhaus

Inhalt: Aufzug im Einfamilienhaus

Soll ein Aufzug in ein Privathaus integriert werden, besteht die beste Lösung natürlich darin, diesen schon bei der Planung des Baus zu berücksichtigen, um nachträgliche Umbaumaßnahmen und die mit diesen verbundenen Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Generell ist es jedoch auch möglich, nachträglich einen Aufzug einzubauen. Interessierte finden zahlreiche solcher Lift- und Aufzuglösungen unter https://www.cibeslift.com/de/.

Punkt 1

1. Die Vorteile eines Aufzugs

Die Lebens- und Wohnqualität lassen sich durch die Integration eines Aufzuges maßgeblich steigern. Aus diesem Grund kann der Einbau längst nicht nur durch eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen gerechtfertigt werden. Besonders, wenn es sich um eine Immobilie mit drei Geschossen oder in Hanglage handelt, stellt ein Aufzug eine immense Erleichterung des Alltags dar, unabhängig davon, ob es um den Transport von Einkäufen oder das Tragen von Möbeln und anderweitigen Lasten geht.

Allerdings ist dabei natürlich zu berücksichtigen, dass der Aufzug-Einbau zwar eine überaus komfortable Lösung darstellt, wenn es darum geht, im Haus Höhenunterschiede zu überwinden, jedoch gehen mit dieser auch hohe Kosten einher.

Allerdings können viele Menschen, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, kaum auf einen Aufzug verzichten. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass durch den Einbau eines Aufzuges der Wert der Immobilie stets erhöht wird – dies gilt auch Einfamilienhäuser, anstatt lediglich für Mehrfamilienhäuser. Schließlich wird die Bevölkerung in Deutschland immer älter, sodass ein vorhandener Aufzug bei dem Kauf einer Immobilie ein ausschlaggebendes Kriterium darstellen kann, welches in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen wird.

Punkt 2

2. Der richtige Standort für den Aufzug

Innerhalb des Hauses ist nicht in allen Fällen ausreichend Platz vorhanden, um einen Aufzug einbauen zu können. Dies gilt besonders, wenn ein nachträglicher Einbau angestrebt wird. Schließlich muss eine ausreichend große Deckenöffnung an passender Stelle gefunden werden. Manchmal erkennen Hausbesitzer die Möglichkeiten nicht von allein, ein Fachmann findet auch verborgenen Möglichkeiten-

Wenn im Innenbereich kein Aufzug integrierbar ist, besteht oftmals die Möglichkeit, die Außenwand des Hauses mit einem Aufzug auszustatten.

Wichtig zu wissen

Bildet der Aufzug einen Bestandteil eines barrierefreien Bauens, muss dieser außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise ist es nötig, dass der Aufzug von dem Außenbereich ohne Barrieren erreicht werden kann, etwa über eine Rampe. Hinsichtlich des vorgeschriebenen Bewegungsspielraumes sind ebenfalls im Innenbereich bestimmte Größenvorgaben der Kabine des Aufzuges zu berücksichtigen.

Siehe auch:

Beitrag: So wird ein Haus altersgerecht und barrierefrei umgebaut

Punkt 3

3. Baurechtliche und betriebliche Vorschriften

Auch, wenn ein Aufzug im eigenen Haus eingebaut wird, müssen spezielle technische Vorschriften beachtet werden. Dies gilt besonders, wenn für den Einbau öffentliche finanzielle Mittel, beispielsweise von der KfW-Bank, Pflegeversicherung oder der Krankenkasse, genutzt werden.

Welches zulässige Gesamtgewicht der Aufzug transportieren darf, ist relevant für die maximale Personenanzahl, die damit befördert werden darf. Diese wird auf Grundlage des durchschnittlichen Körpergewichtes von 75 Kilogramm pro Person ausgerechnet. Auch die Höhe muss davon ausgehend ein entsprechendes Mindestmaß aufweisen, ebenso wie die Breite und die Länge der Kabine. Auf die Beratung durch einen Experten kann im Rahmen dieser Berechnungen in der Regel nicht verzichtet werden. Zudem darf auch in privaten Immobilien nicht an einer Notrufanlage gespart werden, das Gleiche gilt für eine Lichtschranke, die ein mögliches Einklemmen in der Aufzugtür verhindert.

Wird ein Behindertenfahrstuhl eingebaut, muss seine Größe so ausfallen, dass ein Rollstuhl ohne Probleme vollständig in den Aufzug passt. Damit ein Aufzug offiziell für Rollstuhlfahrer nutzbar ist, muss dieser die Regelungen der DIN 18040-2 und zumindest die Vorgaben des „Typ 2“ erfüllen. In der Praxis heißt das, dass die Tragkraft 630 Kilogramm, die Breite der Tür mindestens 90 Zentimeter und die Fahrkorbbreite mindestens 110 Zentimeter aufweisen muss. Daneben ist eine Ausführung der Türen zum Schacht und dem Fahrkorb in Form von selbsttätigen, waagerecht bewegten Schiebetüren nötig.

Punkt 4

4. Verschiedene Varianten der Aufzüge für Privathäuser

Natürlich liegt die Entscheidung grundsätzlich bei dem Bauherren, wenn es darum geht, welche Aufzugausführung in seinem Haus eingebaut werden soll. Eine Unterscheidung wird generell zwischen

  • Lastenaufzügen,
  • Senkrechtaufzügen,
  • Schrägaufzügen,
  • Behindertenaufzügen und
  • Außenaufzügen

vorgenommen.

Eine Alternative zu den kostenintensiven Aufzügen stellen daneben Lifte dar, wie etwa

  • Sitzlifte,
  • Senkrechtlifte,
  • Plattformlifte,
  • Treppenlifte, 
  • Hublifte,
  • Hebebühnen oder
  • Treppenlifte.

Jedoch zeigen sich diese natürlich weniger komfortabel und als weniger zum Lastentransport geeignet.

Punkt 5

5. Die Kosten für einen Aufzug

Die Kosten stellen selbstverständlich einen entscheidenden Faktor dar, wenn es um die Entscheidung geht, ob ein Aufzug im Einfamilienhaus eingebaut werden soll.

Ausschlaggebend für die genauen Kosten sind dabei sowohl die Ausführung des Aufzuges als auch die eventuellen Umbauten, die für die Integration des Aufzugs nötig werden. Abhängig von der jeweiligen Variante und dem Aufwand kann der Einbau eines Aufzuges so Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro bedeuten – sollte es sich um einfache Varianten handeln.

Komplexere Aufzüge können dagegen auch mit noch wesentlich höheren Kosten einhergehen.

Jedoch ist zu beachten, dass die pauschalen Preise, welche von den Aufzug-Herstellern auf Anfrage oder im Prospekt angegeben werden, in der Regel nicht eingehalten werden können. Zusätzliche und damit kostenpflichtige Umbauten sind bei nahezu allen Aufzuglösungen nötig. Daher sollte bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, welcher zusätzliche Aufwand kostentechnisch abgedeckt werden muss.

Soll ein Personenaufzug integriert werden, besteht die Auswahl prinzipiell zwischen Modellen ohne und solchen mit Schacht. Die Kosten für einen Aufzug, der mit einem Schachtsystem verbunden ist, betragen mindestens 25.000 Euro. Dagegen können schachtlose Aufzüge für Kosten von circa 10.000 Euro realisiert werden.

Um barrierefreie Häuser und Wohnungen zu gestalten, können alternativ jedoch auch Hebebühnen eingebaut werden. Die Kosten für diese belaufen sich auf "lediglich" 5.000 Euro.

Punkt 6

6. Privater Aufzug – Mit Schacht oder ohne?

Aufzüge, die mit einem Schacht ausgestattet sind und solche, die auf ihn verzichten, zeichnen sich durch spezifische Vor- und Nachteile aus.

Schachtlose Aufzüge weisen einen Motor auf, der innerhalb der Kabine integriert ist. Aus diesem Grund kann auf eine Schachtgrube und einen Maschinenraum verzichtet werden. So fallen auch die Kosten niedriger aus, das Gleiche gilt allerdings ebenfalls für die Höhe und die Tragkraft des Aufzuges. Die Grenze der schachtlosen Aufzüge liegt bei rund 18 Metern Höhe. Die Montage geht jedoch mit keinem allzu großen Aufwand einher.

Der Maschinenraum wird bei Schachtaufzügen zwingend benötigt, wodurch seine Anschaffung generell kostenintensiver ausfällt. Auch der Aufwand für die Montage gestaltet sich größer. Allerdings überzeugen diese Modelle durch eine hohe Tragkraft und bieten die Möglichkeit, auch große Höhen zu überwinden.

7. Ergänzungen und Fragen von LeserInnen

  1. Prüfung notwendig?
    Anonym fragt: Braucht man für den Aufzug im Einfamilienhaus eine Sicherheitsprüfung?
    Antwort bauen-und-heimwerken.de: Unseres Wissens nach verhält es sich so (ohne Garantie!): Laut Betriebssicherheitsverordnung brauchen alle Aufzüge, welche dem Personentransport dienen, eine Überprüfung als überwachungsbedürftige Anlage. Teilweise ausgenommen sind Treppenlifte und Behindertenhebebühne, wenn diese eine Förderhöhe von 3 Metern nicht überschreiten.
  2. Treppe weiter notwendig?
    Anonym fragt: Braucht man, wenn man einen Lift einbaut, trotzdem noch eine Treppe?
    Antwort bauen-und-heimwerken.de: In den meisten Fällen ja. Gesetze und Vorschriften variieren zwar weltweit, aber es ist allgemein üblich, dass ein zweiter Ausgang oder eine alternative Fluchtmöglichkeit, wie zum Beispiel eine Treppe, vorhanden sein muss. Dies dient vor allem der Sicherheit. In Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Brand oder Stromausfall, kann es gefährlich sein, den Aufzug zu benutzen. In solchen Situationen sind Treppen eine sichere Alternative. Darüber hinaus können auch Zugänglichkeitsvorschriften oder andere Gebäudeanforderungen den Bau einer Treppe verlangen, auch wenn ein Aufzug vorhanden ist.

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Punkt 7

8. Weiterlesen

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Geschrieben von

Bauen-und-Heimwerken.de
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