Warum eine Hausratversicherung? Was deckt eine Hausratversicherung alles ab?

In der Regel ersetzt eine Hausratversicherung alle Schäden im Haus bzw. in der Wohnung, die beispielsweise durch Hagel und Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Implosion, Explosion, Blitzschlag oder Brand verursacht worden sind. Es kann zusätzlich eine Glasversicherung dabei sein, die vor Glasschäden an Fenstern oder Mobiliar schützt. Ebenso kann auch eine Mitversicherung für den Fall von Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden sinnvoll sein. Und auch der Einschluss von elementaren Gefahren wie etwa Schneedruck, Erdrutsch oder Überschwemmung kann sich lohnen.

Wir erläutern, welche Gegenstände innerhalb (und außerhalb) einer Immobilie auf jeden Fall in der Hausratversicherung versichert sein sollten.

Wasserschäden im Wohnzimmer

Inhalt: Warum eine Hausratversicherung?

Kurze Frage vorab:

Haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen?

 

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Punkt 1

1. Die Räumlichkeiten mit Versicherungsschutz

Wichtig zu beachten sind bei einer Hausratversicherung auch die Räumlichkeiten, die die Versicherung abdeckt. Dazu gehört konkret in erster Linie die Wohnung oder das Haus des Versicherten. Ebenso sind allerdings auch Speicher-, Keller- oder Hobbyräume in der Hausratversicherung inbegriffen, insofern sie abschließbar sind. Des Weiteren zählen zu den abgedeckten Räumlichkeiten auch Gemeinschaftsräume, wie etwa Trocken- und Waschräume. Außerdem sind hier noch Nebengebäude auf demselben Grundstück zu nennen. Dazu zählt auch eine Garage, selbst wenn diese nicht auf dem Grundstück, sondern in nahe liegender Umgebung steht.

1.1. Nicht versichert sind:

Beruflich genutzte Räumlichkeiten fallen jedoch nicht unter den Schutz der Versicherung. Dies gilt ebenso für Gegenstände des Versicherten, die sich dauerhaft in einer Ferienwohnung im Ausland befinden.

Punkt 2

2. Was sollte alles versichert sein?

Die im Versicherungsdeutsch "Naturgefahren" genannten Risiken (z. B. durch extreme Wetterereignisse) werden wahrscheinlicher, sind aber nicht in allen Hausratversicherungen gedeckt. Ein Ereignis wie gefluteter Keller durch starken Regen kann aber viele Immobilienbesitzer treffen ...

Der Standard-Schutz einer Hausratversicherung fällt unterschiedlich aus. Hausratversicherung wofür? Konkret gibt es von Fall zu Fall Unterschiede, sinnvoll sind im allgemeinen, zum Beispiel um

  • Fahrraddiebstahl (auch für ein Elektrofahrrad, auch wenn das Fahrrad draußen parkt),
  • Überschwemmungs- oder
  • Erdbebenschäden,
  • Bezahlung der Isolierglasfenster,
  • Schäden durch Blitzschlag,
  • Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus
  • oder auslaufende Wasserbetten und Auqarien.

Eventuelle Zusatzkosten sollten mit dem eigenen potenziellen Schaden abgewogen werden.

Man sollte sich auf jeden Fall auch der Tatsache bewusst sein, dass die Hausratversicherung auch Leihgegenstände mit einbezieht. Die Versicherung schützt jedoch nur dann effektiv, wenn sich diese Gegenstände auch in Wohnung oder Haus befinden.

Punkt 3

3. Worauf beim Abschluss einer Hausratversicherung achten?

Man sollte als Versicherter darauf bestehen, dass seitens des Versicherers ein Unterversicherungsverzicht gewährleistet wird. In diesem Fall werden vom Versicherer auf Überprüfungen und Anrechnungen von etwaigen Unterversicherungen verzichtet. Der Vorteil besteht dabei darin, dass bis zur Höhe der Versicherungssumme die Schäden vom Versicherer voll übernommen werden.

3.1. Kennzeichen einer sehr guten Hausratversicherung

  • Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Schäden durch Rauch und Ruß sind abgedeckt.
  • Hotelkosten werden in angemessener Höhe (berücksichtigen Sie die Anzahl Ihrer Mitbewohner) für mindestens drei Monate übernommen, falls die Immobilie nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist.

Mehr dazu im folgenden Beitrag:

hausrat euro g 564Wer den Wert seines Hausrats zusammenzählt, wird staunen, wie viel dabei zusammenkommt

Was Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung beachten sollten

Sobald der Hausstand die Habseligkeiten einer Studenten-WG übersteigt, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Zu groß ist der Schaden im Unglücksfall, als dass man all die kleinen und großen Dinge, die sich im Laufe der Zeit in unserer Immobilie ansammeln, mal eben aus dem Ersparten ersetzen könnte.

Dementsprechend haben auch Drei Viertel aller Haushalte einen solchen Versicherungsschutz. Das ist gut so. Weniger gut ist, dass viele Versicherungsnehmer zu viel für ihren Schutz bezahlen, unterversichert sind oder die Hausratversicherung nicht um neue Risiken wie E-Bike etc. ergänzen.

Hausratversicherung – was beachten? Wir zeigen auf, was man bei Abschluss einer Hausratversicherung und in den Jahren danach beachten sollte.

Hier weiterlesen

 

Punkt 4

4. Welche Versicherungssumme sollte ich versichern?

Wie hoch sollte die Summe nun ausfallen?

Als Faustregel wird oft 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche genannt. Berechne dies mit unserem Rechner:

Hausratversicherung Versicherungssumme pauschal ermitteln
Wem die aufwendige Inventarisierung des Hausrats zu langwierig ist, der kann die Versicherungssumme für die Hausratversicherung pauschal pro Quadratmeter berechnen.
Quadratmeter Wohnraum*
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche*
Die Fausregeln schwanken zwischen 500 und 750 Euro pro Quadratmeter, abhängig auch von der Versicherung.
 
* = notwendig zur Berechnung

Genauer geht es mit unseren Detailrechner und den zwei Vorlagen – eine Excel-Version und eine PDF-Ausdruckvorlage – zur einfachen Ermittlung einer sinnvollen Versicherungssumme. Der Rechner und die Downloads sind gratis.

4.1. Detailierter Rechner

Ausführlicher Rechner, um die Versicherungssumme individuell zu ermitteln
Hausratversicherung Versicherungssumme individuell ermitteln
Für die Ermittlung der ausreichenden Versicherungssumme sind die heutigen Neupreise anzusetzen, d. h. die Preise, die Sie für eine Wiederbeschaffung bezahlen müssten. Weiterhin ist wichtig, dass Gegenstände, für die eine separate Versicherung besteht (z. B. Fahrradversicherung, Schmuckversicherung) nicht berücksichtigt werden müssen.
Technik und Co
TV-Anlage mit Receiver und Co.
Stereoanlage(n), Radios
Computer, Drucker, Bildschirm
Videokamera, Spielekonsole, Controller
Herd, Ofen, Mikrowelle
Kühlgeräte
Spülmaschine
Waschmaschine, Trockner
Staubsauger
Elektrowerkzeuge, Rasenmäher und Co.
Elektrogeräte im Bad (Rasierer, Fön ...)
Telefonanlage, Router, Verkabelung
Sonstige techn. Geräte
Einrichtung
Möbel (Sofas, Betten, Schränke, Sessel, Tische etc.)
Teppiche
Vorhänge, Jalousien, Plissees*
Beleuchtung (Lampen)
Badeinrichtung (Schränke, Regale)
Spiegel, Bilder, Skulpturen
Sonstige Einrichtungsgegenstände
Kleineres, Utensilien
Blumen & Pflanzen
Kleidung
Die Bekleidung aller Schränke ...
Decken und Kissen
Auch Bettdecken und Kissen
Geschirr & Besteck
Taschen, Koffer, Rucksäcke
Schuhe
Essensvorräte
Badutensilien
Schminke, Waschzeug, Handtücher
Bücher, CDs, DVDs, Schallplatten ...
Spielzeug
Hobbyartikel
Sportgeräte, Golfschläger, Skiausrüstung ...
Fahrräder
Töpfe, Pfannen, Schüsseln ...
Nähen und Bügeln
Sportbekleidung
Weine, Spirituosen
Musikinstrumente
Campingausrüstung
Gartenmöbel, Gartengeräte, Grill
Fremdeigentum, was bei ihnen lagert
Sonstige Utensilien
Wertsachen
Bargeld
Schmuck
Münzen, Briefmarken, Gold
Kunst
Sonstige Wertsachen
 
* = notwendig zur Berechnung

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Obiger Rechner ist komplex. Leicht schleicht sich ein Fehler ein oder eine wichtige Größe wird vergessen. Oder eine Formulierung ist aufgrund der gebotenen Kürze unverständlich. Wenn du diesbezüglich etwas zu ergänzen oder zu korrigieren hast, wären wir dir für jeden Hinweis dankbar!

 

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4.2. Selbstrechnende Excel-Version

4.3. PDF zum Ausdruck

Zum Download

Pfeil

pdf  PDF - Hausrat ermitteln

Punkt 5

5. Versicherungsbeitrag sparen

Es ist leicht möglich, bei Versicherungen Geld zu sparen. Dies ist beispielsweise eine Option, indem beim Abschluss mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. So können monatliche Beiträge teils niedriger ausfallen. Der Versicherungsbeitrag wird dabei desto kleiner, je größer die Selbstbeteiligung finanziell ausfällt. Im Gegenzug verpflichtet ist der Versicherte im Schadensfall lediglich dazu verpflichtet, die im Vertrag festgelegte Summe selber zu übernehmen. Nur was darüber liegt, übernimmt der Versicherer.

Punkt 6

6. Reisen ins Ausland

Plant man einen kurzfristigen Aufenthalt im Ausland, so muss man hierbei nichts beachten. Lediglich ab einem Zeitraum von 60 Tagen oder länger sollte der Versicherer informiert werden. Grund dafür ist, dass hier manchmal ein Zuschlag berechnet wird. Vor allem in längeren Auslandsreisen während der Winterzeit sollte darauf geachtet werden, etwaigen Schäden vorzubeugen. So sollte man hier beispielsweise darauf achten, Wasserleitungen zu entleeren und die Räumlichkeiten entsprechend zu beheizen. Unterlässt man dies, muss man für den Schaden höchstwahrscheinlich in Teilen selbst aufkommen.

Ein bestimmter Teil des Hausrats, der vom Versicherten mit auf Reisen genommen wird, kann von einer Außenversicherung abgedeckt werden. Wird zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen oder es entsteht ein Brand im Hotel oder Ferienhaus, so ist der dabei verlorene Hausrat dadurch versichert. Hierbei besteht jedoch die Voraussetzung, dass dieser nicht länger als drei Monate außerhalb des Landes aufbewahrt wird, andernfalls greift die Versicherung hier nicht. Außerdem sollte der betreffende Hausrat für die Wirksamkeit einer Außenversicherung entweder dem Versicherten selbst oder jemandem aus seiner Hausgemeinschaft gehören.

Punkt 6

7. Korrektes Verhalten nach einem Schadenseintritt

7.1. Verhalten nach Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasserschaden

Um im Sinne von Polizei und Versicherung (z. B. der Hausratversicherung) korrekt zu handeln, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

Sofortmaßnahmen unmittelbar bei Schadenserkennung

  • Den Schaden möglichst gering halten oder sogar verringern
    Das kann vieles sein: Die Kreditkarte oder Girokarte nach einem Diebstahl sperren lassen, bei einem Wasserschaden die Hauptleitung abzudrehen, nach einem Einbruch die Einbruchsstelle wieder zu verschließen, bei einem Schaden des Daches die undichte Stelle notdürftig zu bedecken usw.
  • Dabei den Schaden möglichst unverändert lassen
    Damit die Versicherung bzw. die Polizei sich einen Eindruck verschaffen kann. Dazu gehört es, kaputte Gegenstände nicht sofort wegzuschmeißen und nicht den Schaden gleich in Eigenregie zu beheben. Einem Sachverständigen muss es weiterhin möglich sein, den Schaden vollumfänglich zu begutachten.
  • Fotos/Videos vom Schaden erstellen
    Diese können sowohl dem Sachverständigen und der Polizei zur Verfügung gestellt werden und dienen als Beweis für den Versicherungsanspruch. Auch die Spuren des Einbruchs sichern.

Unmittelbar nach den Sofortmaßnahmen

  • Strafbare Handlung? Polizei verständigen!
    Also beispielsweise bei einem Einbruch, bei Diebstahl oder Vandalismus.
  • Dem Versicherer Bescheid geben
    Am besten per Telefon. E-Mail sollte auch möglich sein.

Zeitnah danach

  • Liste der gestohlenen/zerstörten Sachen für die Polizei erstellen.
  • Liste der Schäden für den Versicherer erstellen.

In der Folgezeit

  • Den Anweisungen des Versicherers in Bezug auf den Schaden folgen.
    Dazu gehört es auch, alle Anfragen zum Schaden zügig und wahrheitsgetreu zu beantworten, geforderte Nachweise zur Verfügung zu stellen und einem von der Versicherung geschickten Sachverständigen den Zugang zum Haus zu gewähren. Hilfreich ist es, wenn Sie noch alle Kaufbelege für die geschädigten Dinge aufbewahrt haben.

Wenn der Versicherer nach 1 Monat noch nicht gezahlt hat

  • Sich schriftlich per Einschreiben an den Versicherer und eine Stellungnahme und eventuell eine Abschlagszahlung einfordern.

Geschrieben von

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Bauen-und-Heimwerken.de Team

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