Umzug Behördengänge: Welche Behörden muss ich wann informieren?

Die Verständigung mit den Behörden beim Umzug ist oft stressig und hektisch. Aber welche offiziellen Besuche warten auf die Bürger? Vor einem Wohnortwechsel sowie nach einem Umzug sollten sich die Menschen auf viele Behördengänge vorbereiten. Ob es sich um eine erneute Registrierung an einem neuen Wohnort, einen Schulwechsel oder einen Antrag auf ein Parkverbot handelt, damit ein Umzugswagen halten kann. Besuche bei den Behörden sind immer mit einer Verpflichtung verbunden. Deshalb möchten wir jetzt erklären, worauf bei der Kommunikation mit den Ämtern bei einem Umzug zu achten ist. Oft haben die Behörden separate Anträge und Dokumente, die Umziehende mitbringen müssen.

Umzugswagen Behörde

Inhalt: Umzug Behördengänge – welche Behörden informieren?

Punkt 1

1. Was ist bei der Kommunikation mit den Behörden bei einem Umzug zu beachten?

Behörden, Büros, Registrierungsbüros ... Nachdem wir umgezogen sind, müssen wir einige Behörden über die Änderung der Adresse informieren. Oft müssen jedoch enge Fristen eingehalten werden. Beim Umzug müssen verschiedene Ämter, Behörden, Dienstleister und Adressaten über einen Wohnortwechsel informiert werden müssen. Durch die Ausarbeitung einer Checkliste für die neue Registrierung wird daher sichergestellt, dass alle Meldemaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören wiederum staatliche und nicht-staatliche Stellen.

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Nein, wir packen selbst und organisieren auch den Transport. 89 Stimmen
Wir packen selbst, den Transport übernimmt aber eine Firma. 58 Stimmen
Wir lassen den kompletten Umzug inklusive Einpacken von einer Firma durchführen. 16 Stimmen

Punkt 2

2. Registrierung im Einwohnermeldeamt

Zunächst ist es wichtig, sich bei der Meldestelle des neuen Wohnortes anzumelden oder die Anmeldeadresse zu ändern, wenn innerhalb einer Gemeinde umgezogen wird. Einige Bundesländer haben dafür kurze Fristen:

  • In Rheinland-Pfalz müssen sich die Bürger sofort nach dem Umzug ummelden.
  • Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Thüringen geben den Bürgern 1 Woche dafür.
  • Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen lassen dafür 14 Tage Zeit.

In der Regel müssen die Bürger nur ihren Ausweis mitbringen, um eine neue Adresse in ein neues Registrierungsformular einzugeben. In vielen Gemeinden finden die Besucher bereits ein Online-Ausdrucksformular. Diese Adressänderung ist vierzehn Tage gültig.

Wenn die erneute Registrierung sehr spät erfolgt, kann eine Geldstrafe von bis zu 500 EUR verhängt werden.

Umziehende Bürger informieren also über ihren Umzug zunächst das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt am neuen Wohnort. Sie haben dafür bis zu zwei Wochen Zeit – je nach Standort gelten unterschiedliche Zeiträume.

Wenn du in eine Mietwohnung einziehst, musst du die sogenannte Mietbescheinigung bei der Meldestelle vorlegen. Dies soll falsche Registrierungen verhindern. Der Vermieter muss den Umzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.

Punkt 3

3. Finanzamt

Das Finanzamt muss nur informiert werden, wenn die Bürger an einen anderen Ort umziehen. In diesem Fall reicht es aus, das bisherige Finanzamt über die neue Adresse zu informieren.

Wenn die Bürger im selben Ort umziehen, wird das Finanzamt die neue Adresse in der nächsten Steuererklärung aufnehmen – das ist alles, was die Umziehenden tun müssen.

Punkt 4

4. BAföG Büro

Wenn die Umziehenden entsprechende Leistungen erhalten, müssen sie den Umzug den entsprechenden Stellen melden, sobald sich ihre Adresse ändert:

Wenn du ein Schüler oder Student bist, der staatliche Mittel erhält, ist es besonders wichtig, das BAföG-Büro über die Adressänderung zu informieren – und dies vorzugsweise so bald wie möglich. Wenn der Leistungsempfänger während des Erhalts des BAföGs seinen Wohnort wechseln, muss er das BAföG-Büro selbst über den Umzug informieren. Für die Änderung der Adresse im BAföG-Büro ist kein spezielles Formular erforderlich. Grundsätzlich sind aufklärende Informationen per E-Mail oder Post ausreichend.

Aber eines sollte immer dabei sein: eine Kopie des neuen Mietvertrags. Je nach BAföG-Büro gibt es unterschiedliche Antragszeiten und verschiedene Formulare für die erneute Registrierung nach dem Umzug. Weitere Informationen erhalten die Leistungsempfänger direkt in ihrem zuständigen Büro. Da der BAföG-Tarif ggf. mietabhängig ist, kann sich daher die Höhe der monatlichen Subventionen ändern.

Punkt 5

5. Umzug und Arbeitsämter

Wenn Arbeitssuchende oder Arbeitslose bei einem Arbeitsamt registriert ist, muss er seinen Umzug dorthin melden. Ziel ist es, dass die Arbeitsagentur, die viele immer noch als Sozialamt bezeichnen, den Arbeitssuchenden schnell und sicher neue Informationen und Arbeitsvorschläge zur Verfügung stellt.

Spartipp

In einigen Fällen kann das Arbeitsamt auch bei der Bezahlung des Umzugs behilflich sein. Dazu muss das Arbeitsamt den Umzug jedoch als notwendig einstufen.

Punkt 6

6. Aktuelle Versicherungspartner/Fahrzeugregistrierung

Um das Fahrzeugregistrierungsdokument (Fahrzeugschein) zu aktualisieren, kann bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirkes die Änderung der Adresse manchmal über das Bürgeramt durchgeführt werden. Dort wird die neue Wohnadresse in das Fahrzeugregistrierungsdokument aufgenommen. Wenn der Umzug eine andere Stadt betrifft, müssen die Fahrzeughalter einen elektronischen Versicherungsnachweis von der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten und damit bei der Zulassungsbehörde das Fahrzeug ummelden (inklusive neuer Nummernschilder).

Punkt 7

7. GEZ

Es ist kostengünstiger, sich rechtzeitig mit den entsprechenden Formularen bei der Post oder online neu zu registrieren, damit der entsprechende Beitrag monatlich abgebucht werden kann.

Punkt 8

8. Was sonst noch wichtig ist

Zu beachten beim Umgang mit Behörden:

  • Büroöffnungszeiten
  • Termine
  • Wichtige Dokumente (Ausweis, Mietvertrag usw.)
  • Sonderwünsche von Behörden
  • Wichtige Verwaltungsverfahren vor und nach dem Umzug

Als Fazit gilt: Es ist wichtig, sich vor und nach dem Umzug an die Behörden zu wenden. Die bedeutsamen offiziellen Besuche finden häufig sogar vor dem Umzug statt. Dies betrifft hauptsächlich Versicherungen, zahlreiche Gas-, Strom-, Wasserversorger, Müllversorger und natürlich Schulen und andere Bürgerbüros.

Umziehende sollten sich vor dem eigentlichen Umzugstag mit diesen Verwaltungsverfahren befasst haben, damit am Tag des Umzugs keine Verwirrung entsteht und das tägliche Leben nach dem Umzug zurückkehren kann. Kläre daher vor dem Umzug die folgenden Aspekte:

  • Welche Art von Versicherung muss ich neu registrieren?
  • Welche Schulen sollen die Kinder besuchen?
  • Sind Klubanmeldungen wichtig?
  • Welche Strom- / Gas- / Telefonanbieter werden empfohlen?

Wir haben eine Checkliste für das Ummelden und für die Zeit vor und nach dem Umzug zusammengestellt:

Zeitplanung Umzug

Ab drei Monate vor Umzug (oder so früh als der Terminplan ermöglicht)

  • Altes Mietverhältnis kündigen.
  • Neuen Mietvertrag unterschreiben.
  • DSL-Antrag (und eventuell noch Festnetz-Telefon) für die neue Wohnung einreichen bzw. ummelden. Auf Terminzusage beharren. Eventuell alten Anschluss kündigen und günstigeren Neuanbieter suchen.
  • Strom- und Gasanbieter ummelden. 
    Eventuell günstigen Neuanbieter suchen.
  • Umzugsurlaub beantragen, eventuell ist Sonderurlaub für Umzug in der Firma vorgesehen.
  • Anfangen, Post von allen Menschen, Firmen und Institutionen sammeln, denen die geänderte Anschrift mitgeteilt werden soll.
  • Alle Räume aufräumen und konsequent auszumisten.
  • Gegebenenfalls Angebote von Umzugsunternehmen einholen, alternativ LKW-bzw. Transporter-Verleiher aussuchen und Wagen reservieren.
  • Letzten Sperrmülltermin vor Umzug identifizieren und nutzen! (siehe auch: Entsorgung bei Umzug)

Vier Wochen vor dem Umzug

  • Renovierung von alter und neuer Wohnstätte planen.
  • Ggf. Angebote notwendiger Handwerksarbeiten einholen und Aufträge vergeben.
  • Abonnements umstellen.
  • Neue Möbel mit Lieferdatum bestellen.
  • Helfer für den Umzug suchen und verpflichten.
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen.
    Mit dem Nachsendeantrag www.nachsendeantrag.de und der kostenlosen Umzugsmitteilung umziehen.de/umzugsmitteilung stellt die Post zwei Tools zur Verfügung. ➔ Siehe im Detail: Checkliste Umzug ummelden
  • Wollen Sie vor dem Umzug Dinge aus Ihrem Haushalt verkaufen? Dann jetzt rein damit in Ebay-Kleinanzeigen.
  • Nebenkostenabrechnung der jetzigen Wohnstätte mit dem Vermieter klären.
  • Parkplatz für Umzugswagen beantragen und vor Ort markieren.
  • Notwendige Schönheitsreparaturen in den jetzigen Wohnräumen abarbeiten.

Zwei Wochen vor Umzug

  • Umzugskartons besorgen.
  • Umzugsdecken besorgen - 20 Stück und mehr.
  • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren. Dabei auch gemeinsames Ablesen des Zählerstandes
  • Das Einpacken beginnen.
  • Pflanzen weniger gießen, damit sie beim Umzug leichter sind.

Eine Woche vor dem Umzug

  • Essensvorräte aufessen.
  • Werkzeugkiste mit allen notwendigen Werkzeugen für den Umzug zusammenstellen (siehe Checkliste Werkzeugkoffer)
  • Helfer-Snacks und -Getränke für Umzug besorgen.
  • Schlüssel für die neue Wohnung abholen.
  • Möbel auseinanderbauen.
  • Mängel in alter Mietwohnung im Bild festhalten. Auch im Treppenhaus nach dem Umzug.
  • Die "Brauche ich sofort-nach-dem-Umzug"-Kiste packen: Klopapier, Duschzeug, Abfallsäcken, Messer, Schnur, stabilem Klebeband, Taschenlampe, Verbandsmaterial und Pflaster, Wischlappen mit Putzmittel, Küchenrolle, Sicherungen für neue Wohnung, Verlängerungsschnur, 3-fach-Stecker, Glühbirnen, Stift und Zettel.

In der neuen Mietwohnung/Mietshaus kurz vor Umzug

  • Neues Treppenhaus auf Schäden überprüfen und im Bild festhalten.
  • Empfindliche Böden in der neuen Wohnung abdecken
  • Beleuchtung in jedem Zimmer sicherstellen.

Die komplette Planung mit jedem Schritt zum Abhaken:

Punkt 9

9. Rund um den Umzug

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➔ Zur Themenseite: Umzug

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Länge: 11 Minuten

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