Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Ein Bestandteil des deutschen Gesetzes ist die Grundbuchordnung (GBO). In Verbindung mit der Grundbuchverfügung (GBV) bestimmt sie die Art und Weise, wie ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen wird, welche Rechte damit einhergehen und definiert die Führung der Grundbücher.

Im Allgemeinen besitzen Immobilien und Grundstücke in Deutschland ein eigenes Blatt im Grundbuch. Auf diesem werden wichtige Informationen über die Besitztümer gesammelt. Während der Notar immer wieder mit dem Grundbuch arbeiten muss, kommt Otto Normalverbraucher im Alltag nur selten in Kontakt mit der eigenen Grundbucheintragung. Die einzige Ausnahme bildet der Verkauf des eigenen Grundstücks oder Wohneigentums. Wird das Objekt am Immobilienmarkt angeboten, fordern Interessenten oftmals einen Grundbuchauszug. Schließlich ist es nur so möglich, sich einen umfassenden Überblick über die Immobilie zu verschaffen.

Der Grundbuchauszug ist eine Voraussetzung für den Hauskauf: Definition, Einsichtsberechtigungen, Möglichkeiten der Ausstellung und Kosten im Überblick.

Haus, blaues Dach, Doppelgarage

Inhalt: Grundbuchauszug beantragen

1. Was ist ein Grundbuchauszug?

Hinter dem Begriff Grundbuch verbirgt sich ein amtliches Verzeichnis, welches eine Liste aller Grundstücke mit zugehörigen Gebäuden in einem Bezirk führt. Jedes Grundstück verfügt über eine eigene Seite, die unter dem Namen Grundbuchblatt bekannt ist. In dem Dokument sind aktuelle Daten vermerkt, die das Grundstück näher definieren. So ist etwa die Flurnummer des Grundstücks vermerkt und auch der Besitzer wird namentlich genannt.

Des Weiteren kommt es immer wieder vor, dass die Grundstücke oder Immobilien mit bestimmten Rechten oder Lasten ausgestattet sind. Ein Grundpfand- oder Nießbrauchrecht und Hypotheken finden sich dementsprechend auf dem Grundbuchblatt wieder. Da der Bezirk nicht gewillt ist, die originalen Dokumente herauszugeben, können auf Anfrage Abschriften erstellt werden.

Diese Abschrift heißt Grundbuchauszug.

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2. Von wem darf der Grundbuchauszug eingesehen werden?

Möchte man einen Grundbuchauszug erhalten, muss „berechtigtes Interesse“ vom Antragsteller vorgewiesen werden. Der zuständige Beamte wägt nach eigenem Ermessen ab, ob dieser Umstand gegeben ist. Neugier oder eine Einsicht aufgrund unbefugter Zwecke wird im Vorhinein ausgeschlossen.

Keinen Einschränkungen unterliegt der Eigentümer des Grundstücks sowie Rechteinhaber, die offiziell im Grundbuch eingetragen wurden. Auch Notare, Gerichte und Behörden können sich auf ihre Pflicht zur Amtshilfe berufen und die Sichtung der Dokumente fordern. Befugt sind zudem Vermessungsingenieure.

Zu dem Personenkreis, der ein berechtigtes Interesse bezeugen muss, gehören unter anderem:

  • Banken oder Kreditgeber des Grundstückeigentümers: Grundbuchliche Absicherung eines Immobiliendarlehens.
  • Gläubiger: Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Besitzer, wodurch eine Zwangsversteigerung genehmigt wird.
  • Mieter: Zur Versicherung, dass der Vermieter der eingetragene Besitzer der Immobilie ist.
  • Erben: Für die Beschaffung von Informationen über das geerbte Objekt.
  • Bevollmächtigte: Personen, die über eine notarielle Bevollmächtigung des Eigentümers besitzen.
  • Kaufinteressenten: Der Blick ins Grundbuch kann Klarheit über die bevorstehende Kaufentscheidung

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3. Wie kann man den Grundbuchauszug anfordern?

Die Bundesrepublik Deutschland blickt auf mehr als tausend Amtsgerichte, die über verschiedene regionale Zuständigkeitsbereiche verfügen. Abhängig vom jeweiligen Bundesland erfolgt die Einteilung der Grundbuchämter. Zur Beantragung eines Grundbuchauszugs muss das betreffende Amt ausfindig gemacht werden. Dies ist zum Beispiel über das Grundbuchauszug-Portal möglich. Ist das richtige Grundbuchamt ermittelt, muss ein Schreiben zur Beantragung verschickt werden.

3.1. Grundbuchauszug übers Internet

Mittlerweile gibt es Anbieter, die sich auf die Bereitstellung von Grundbuchauszügen spezialisiert haben. Sie werden vom Eigentümer oder einer berechtigten Person beauftragt und kümmern sich um die notwendigen Formulare und Anfragen beim Grundbuchamt. Der Service erspart den Antragstellern Zeit und Nerven, geht jedoch mit einem finanziellen Aufwand einher. Dieser muss zusätzlich zu den Kosten bezahlt werden, die das Amtsgericht für die Bereitstellung des Auszugs fordert.

3.2. Grundbuchauszug mithilfe des Notars

Notare kümmern sich um die notarielle Beurkundung von Immobiliengeschäften und sind somit in ihrem täglichen Aufgabenbereich auf aktuelle Grundbuchauszüge angewiesen. Aus diesem Grund ist es den Notaren möglich, Grundbuchauszüge auf elektronischem Weg anzufordern.

Steht man bereits in Kontakt mit einem Notar, um einen Kaufvertrag aufzusetzen oder im Rahmen einer anderen persönlichen Angelegenheit, kann der Jurist mit der Beantragung betraut werden. Ebenfalls ist es möglich, einen Notar um Hilfe zu bitten, der bereits im Auftrag des Antragstellers tätig war. Ein eher ungewöhnliches Vorgehen ist es, von einem fremden Notariat die Herausgabe eines Grundbuchauszugs zu verlangen.

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4. Wie lange dauert die Ausstellung des Grundbuchauszugs? 

Die Räder des Grundbuchamtes drehen sich sehr langsam. Schickt man die Anforderung an das Amt, können mehr als zwei Wochen vergehen, bevor die Eintragung per Post zugestellt wird. Wählt man den Weg über den Notar, liegt der Auszug innerhalb weniger Minuten vor.

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5. Die Kosten für den Grundbuchauszug

Die Preise für den Grundbuchauszug variieren stark. So hängen die Kosten von der Art der Antragsstellung ab und ob ein einfacher oder ein beglaubigter Auszug vorgelegt werden muss. Denn während für das eigene Interesse eine Kopie völlig ausreichend ist, fordern Banken eine beglaubigte Version des Grundbuchblatts:

  • Einfacher Grundbuchauszug beim Amtsgericht: 10 Euro
  • Beglaubigter Grundbuchauszug beim Amtsgericht: 20 Euro
  • Grundbuchauszug über den Notar: 10 Euro
  • Beglaubigter Grundbuchauszug über den Notar: 15 Euro
  • Einfacher Grundbuchauszug mittels Online-Service: 35 Euro
  • Beglaubigter Grundbuchauszug mittels Online-Service: 50 Euro

Nicht jeder ist bereit, die geforderte Summe zu begleichen. Doch leider ist es nicht möglich, einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten. Manche Personen haben jedoch Glück und es liegt bereits ein Grundbuchauszug vor, der für die eigenen Zwecke eingesetzt werden kann.

Banken liegt viel daran, einen aktuellen Grundbuchauszug zu erhalten, wenn eine Kreditanfrage für den Immobilienkauf getätigt wird. Die Kopie des Grundbuchblatts sollte auf keinen Fall älter als sechs Monate sein, um alle Besitz- und Schuldverhältnisse realitätsgetreu widerzuspiegeln. Bevor Kaufinteressenten eine Anfrage beim Amt, Notar oder einem Online-Service stellen, empfiehlt es sich zunächst, den Käufer zu kontaktieren. Im Normalfall hat sich der Eigentümer zur Aufsetzung des Kaufvertrags beim Notar einen Grundbuchauszug ausstellen lassen, der ebenfalls für das Kreditinstitut verwendet werden kann. Auf diesem Weg sind Käufer in der Lage, den Grundbuchauszug kostenlos zu nutzen.

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6. Fazit

Ein Grundbuchauszug ist die Kopie des Grundbuchblatts, welches die tagesaktuellen Eigentumsverhältnisse, eingetragenen Schulden und Rechten an einem Grundstück und den zugehörigen Gebäuden sammelt. Der Auszug unterliegt der Grundbuchordnung. Das Dokument kann für Eigentümer, Kaufinteressenten oder Erben interessant sein. Behörden und Banken können eine beglaubigte Version des Auszugs anfordern, um einen Haus- oder Wohnungskauf in die Wege zu leiten oder einen Kredit zu bewilligen.

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7. Ergänzungen und Fragen von Lesern

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